18 Entsorgungsbetriebe in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen
Professionelle Entsorgung in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen — alle Entsorgungsarten. Jetzt Angebote vergleichen.
Im Umkreis von 15 km um Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Angebote abgeben können die bei Althandel registrierten Fachbetriebe — nicht bestätigte Verzeichniseinträge werden nicht angefragt.
Entsorgung in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen — Einträge im Verzeichnis
Die 12 nächstgelegenen Einträge im Umkreis von 15 km. Angaben aus öffentlichen Quellen, nicht bestätigt — Angebote geben nur die registrierten Fachbetriebe ab.
Entsorgungsservice in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen
Muss Sperrmüll, Bauschutt oder Sondermüll entsorgt werden in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen? Wir vermitteln Ihnen geprüfte Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe, die fachgerecht und termingerecht entsorgen. Ob Sie einen einzelnen Schrank entsorgen oder eine ganze Baustelle räumen müssen — alles über eine Anfrage.
Was wird entsorgt?
Entsorgt wird: Sperrmüll aller Art — Möbel, Matratzen, Teppiche und Hausrat, Bauschutt, Baumischabfälle und Renovierungsschutt, Elektroschrott fachgerecht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Heckenschnitt, Baumschnitt, Laub und Rasenschnitt einschließlich Sondermüll, der besondere Entsorgungswege erfordert.
Ergänzend verfügbar: Containerbestellung in verschiedenen Größen für jedes Projekt einschließlich Aktenvernichtung nach DIN 66399.
Was kostet die Entsorgung?
Die Entsorgungskosten richten sich nach Art und Menge des Materials. Orientierungswerte: Für eine Ladung Sperrmüll zahlen Sie 80–200 EUR. Ein 5-Kubikmeter-Container kostet 200–400 EUR inklusive Stellung, Abholung und Entsorgung. Für Bauschutt rechnen Sie mit 30–60 EUR je Kubikmeter. Sondermüll ist deutlich teurer und erfordert spezielle Genehmigungen.
Gesetzeskonform entsorgen in Neustadt an der Weinstraße-Gimmeldingen
Die Entsorgung unterliegt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Unsere vermittelten Betriebe sind zertifiziert und arbeiten nach den geltenden Vorschriften. Entsorgungsnachweise werden auf Wunsch ausgestellt. So sind Sie als Abfallerzeuger rechtlich abgesichert.
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