16 Gebrauchtwarenhändler in Berlin 13469
Möbel & Hausrat verkaufen in Berlin — faire Aufkäufer jetzt kontaktieren. Kostenlos Angebote einholen.
Im Umkreis von 5 km um Berlin
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Angebote abgeben können die bei Althandel registrierten Fachbetriebe — nicht bestätigte Verzeichniseinträge werden nicht angefragt.
Handel & Wiederverwertung in Berlin — Einträge im Verzeichnis
Die 12 nächstgelegenen Einträge im Umkreis von 5 km. Angaben aus öffentlichen Quellen, nicht bestätigt — Angebote geben nur die registrierten Fachbetriebe ab.
Gebrauchtwarenhandel & Ankauf in Berlin
Wollen Sie Ihren Hausrat, Möbel oder Sammlerstücke in Berlin loswerden? Bei uns finden Sie geprüfte und zuverlässige Ankäufer in Ihrer Nähe, die Ihnen ein faires Angebot machen. Für Sie als Verkäufer entstehen keine Kosten — Sie erhalten mehrere Angebote und entscheiden frei.
Welche Leistungen umfasst dieser Bereich?
Die Händler in Berlin und Umgebung sind in vielen Bereichen tätig: von Möbelankauf und Second-Hand-Handel über Restposten bis zur Verwertung von Insolvenzware. Der Ankauf von Nachlässen und ganzen Haushalten gehört zum Angebot. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Privatperson einzelne Möbelstücke verkaufen oder als Unternehmen größere Warenbestände abgeben möchten.
Warum Wiederverwertung statt Entsorgung?
Statt wertvolle Dinge wegzuwerfen, lohnt sich der Verkauf. Der Second-Hand-Markt in Deutschland wächst seit Jahren und lag 2024 bei über 12 Milliarden Euro Volumen. Funktionsfähige Geräte und Möbel sind gefragt. Durch Wiederverkauf leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und sparen gleichzeitig Entsorgungskosten.
Was können Sie erwarten?
Die Ankaufspreise hängen von Zustand, Marke und Nachfrage ab. Als Orientierung: Eine komplette Wohnungsauflösung mit verwertbarem Inhalt bringt zwischen 200 und 2.000 EUR. Folgende Tipps helfen Ihnen, den besten Preis zu erzielen: Sortieren Sie Wertvolles von Unbrauchbarem, bevor der Händler kommt — sortierte Ware erzielt bessere Preise.
Rechtliche Hinweise
Beim Verkauf von Gebrauchtwaren unter Privatleuten gilt: Gewährleistung kann ausgeschlossen werden — im Gegensatz zum gewerblichen Handel, der an die gesetzliche Gewährleistungsfrist gebunden ist. Wer regelmäßig und in größerem Umfang verkauft, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Für Insolvenzware gelten besondere Regeln: Die Verwertung erfolgt durch den Insolvenzverwalter.
In wenigen Schritten zum Angebot
Wählen Sie Berlin als Ihren Standort, dokumentieren Sie die Gegenstände per Video und erhalten Sie Angebote von Händlern in Ihrer Nähe. Die Nutzung ist komplett kostenfrei. Vergleichen Sie kostenlos die Angebote — einfach über unsere Plattform.
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